Unwetterschäden: Was deckt meine Versicherung?
WK-Vizepräsident und Versicherungsexperte Günter Burger informiert zu Katastrophenschäden
Der Vizepräsident der Kärntner Wirtschaftskammer Günter Burger (FPÖ), als selbst schwer Betroffener bei der Unwetterkatastrophe in Treffen im letzten Jahr und Versicherungsexperte, informiert hier über die Möglichkeit welche Schäden Sie bei Ihrer Versicherung geltend machen können.
Hier ein Auszug aus Schäden, die Sie gleich direkt bei ihrer Versicherung geltend machen können:
- KFZ-Kasko: Hochwasser ist mitversichert (auch schon in der Teilkasko)
Sollte Ihr beschädigtes Fahrzeug auf Grund behördlicher Anordnung aus dem Katastrophenbereich abgeschleppt worden sein und sie über keine Kasko verfügen, können die Kosten über die KFZ-Haftpflichtversicherung abgerechnet werden.
- Gebäudeschutzversicherung: im Katastrophenpaket, soweit eines in Ihrem Vertrag mitversichert ist. Gleiches gilt für die Haushaltsversicherung
Wenn die Wohnung oder das Haus unbewohnbar sind werden die Kosten für eine Ersatzwohnung entschädigt. Sofern Gläser durch das Ereignis gebrochen sind, deckt die Glasbruchversicherung in der Haushaltsversicherung die Schäden ab. Bei einem längeren Stromausfall könnte das Kühlgut zu Schaden gekommen sein - in der Haushaltsversicherung ist dies meist mitversichert. Entsorgungskosten der beschädigten Sachen sind ebenfalls mitversichert, sowohl in der Gebäudeschutz- als auch in der Haushaltsversicherung. Weiters sind meist alle Risken, die auf Erstes Risiko versichert sind, in der Gebäudeschutz- und Haushaltsversicherung versichert.
Sprechen Sie am besten Ihren persönlichen Versicherungsberater auf diese Schäden sofort an und sichern sie sich gleich ihre Ansprüche.